Folgebelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz

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Datum:
Ort:K.A.
Beginn:
Dauer:

Diese Schulung ist für die Pflegefachkräfte konzipiert, die in ihrem beruflichen Alltag mit Lebensmitteln in Berührung treten wie etwa bei der Zubereitung von Gemeinschaftsverpflegung. Dabei sind die Arbeitgeber bzw. Dienstherren gemäß § 43 Absatz 4 IFSG dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten, die schon vom Gesundheitsamt geschult wurden und einer Tätigkeit im Sinne des § 42 Absatz 1 IFSG nachgehen, zu Arbeitsbeginn und mindestens alle zwei Jahre über das gesetzliche Tätigkeitsverbot und Mitwirkungspflichten zu informieren.

Im Gegensatz zur Belehrung nach § 43 Absatz 1 IfSG, die durch das Gesundheitsamt bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgt, sind die Arbeitgeber bzw. Dienstherren dazu verpflichtet, jede Person zu belehren, die bei ihnen eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt. Dieser Workshop entspricht diesen Anforderungen.

In diesem Workshop lernen die Teilnehmer*innen den richtigen Umgang mit Lebensmitteln und bekommen ein Bewusstsein für die Hygiene.


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