Umsetzung der Rili-BÄK – Schwerpunkt Blutzuckermessung
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Sind Sie durch die MP-Betreiberverordnung §9 gesetzlich dazu verpflichtet, die Rili-BÄK einzuhalten und umzusetzen? Dies ist im Grunde genommen nicht schwierig, was die Blutzuckermessung anbelangt. Allerdings begegnen uns immer wieder praktische Probleme, wie etwa ungeeignete Geräte, Zweideutigkeiten bei der Interpretation der Richtlinie oder unklares Formularwesen und Dokumentationsprobleme.
Gerne gewähren wir Ihnen eine Hilfe in allen diesen Bereichen und unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Richtlinie.
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