W-2411-14 Belehrung nach §43 IfSG für den Umgang mit Lebensmitteln

ab 15,00

Datum:Donnerstag, 24. November 2022
Ort:ZOOM Webinar
Beginn: 14:00 Uhr
Dauer:90 Min
Fortbildungs-Nr.:W-1108-09-1-1

Belehrung §43 Infektionsschutzgestz für den Umgang mit Lebensmitteln

Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2  des IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Diese Unterweisung sensibilisiert Mitarbeitende für einen adäquaten Umgang mit Lebensmitteln und informiert über bestehende Mitwirkungspflichten und Verbote.


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