W-2411-14 Belehrung nach §43 IfSG für den Umgang mit Lebensmitteln
ab 15,00€
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Datum: | Donnerstag, 24. November 2022 |
Ort: | ZOOM Webinar |
Beginn: | 14:00 Uhr |
Dauer: | 90 Min |
Fortbildungs-Nr.: | W-1108-09-1-1 |
Belehrung §43 Infektionsschutzgestz für den Umgang mit Lebensmitteln
Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des IfSG genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Diese Unterweisung sensibilisiert Mitarbeitende für einen adäquaten Umgang mit Lebensmitteln und informiert über bestehende Mitwirkungspflichten und Verbote.
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